Welcher Container ist der richtige für meine Entsorgung?

Ob Sperrmüll, Gartenabfall, Bauschutt, Holz oder Gewerbeabfall. Wir beraten Sie hinsichtlich der Abfallart, die wir für Sie entsorgen

und der Größe des/der RÖMER Container/s, den/die Sie dafür benötigen. Rufen Sie uns gern an! Wir beraten Sie!

 

 

Welche Abfallarten gehören in RÖMER Container - welche nicht?

Welche Art Abfall dürfen wir für Sie entsorgen? Damit Sie genau wissen, was in den RÖMER Container gehört und was nicht, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die verschiedenen Abfallarten.

 

Baumischabfall

 

In den RÖMER Container

für Baumischabfall gehört hinein:

 

Bauschutt

Metalle

Rohre und Kabel

Holz (auch Fenster- oder Türholz)

Glas

Gips- und Gipskartonplatten

Kunststoffe, Folien, Styropor

Teppich- und Tapetenreste

Papier, Kartonagen, Verpackungen

Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädliche Inhalte = restentleert)

Abdeckplanen, Decken etc.

Nicht hinein gehört

 

Gefährliche und Sonderabfälle

Isolier- und Dämmstoffe

Lacke, Farben und Kleber

Flüssigkeiten (z.B. Öle und Verdünnungen)

Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)

Hausmüll

Dachpappe (Teer- und Bitumenhaltig)

Autoreifen

PCB-haltige Abfälle

Bauschutt

 

Zum Bauschutt in den

RÖMER Container gehören:

 

Mineralische Abfälle (Steine)

Ziegel (Mauer- oder Dachziegel)

Mörtel

Bims

Putz

Betonabbruch

Fels

Keramik

Porzellan

 

 

Nicht hinein gehört:

 

PU-Schaumdosen
Eimer, Kanister, Dosen (z.B. für Farben, Lacke, Lösungsmittel, Holzschutzmittel)
Dammstoffe (u. a. Mineralwolle) oder Teppiche Stoffe mit Teer- und Bitumenanteil
Holz
Dachpappe
Glas
Metalle
Gips- und Gipskartonplatten
Ytong (Porenbeton)

Grünabfall

 

Zum Grünabfall in den

RÖMER Container gehören:

 

Laub

Stroh

Gras

Unkraut
Äste, Wurzeln, Sträucher
kleinere Baumstämme
Friedhofsabfälle

(frei von nicht-kompostierbaren Stoffen)

 

 

Nicht hinein gehört:

 

Äste, Wurzeln, Baumstämme

(dicker als 15 cm oder 2 m Länge)

 

Gefährliche Abfälle (wie z.B. Bauhölzer und  Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz)

 

Küchen und Speiseabfälle

 

 

Unbehandeltes Holz

 

In den RÖMER Container für

unbehandeltes Holz gehören

 

Unbehandeltes Holz

(naturbelassenes Holz)

Bauholz
Holzkisten

Paletten
Kabeltrommeln
Schnittreste
Furnierholz
kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere

Nicht hinein gehört:

 

Lackiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz bspw. Fenster, Türen, Zäune. Bahnschwellen
Brandholz
Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff, Metallen oder Glas

(siehe behandeltes Holz)

Behandeltes Holz

 

 

In den RÖMER Container für

behandeltes Holz gehören:

 

behandeltes, lackiertes oder beschichtetes Holz

Dielen, Fussboden, Parkett
Innentuüren
Möbel

Geleimtes Holz oder Furnierholz Unbehandeltes Holz (z.B. Paletten)
kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere oder Tapete

 

 

Nicht hinein dürfen:

 

 

Imprägniertes Holz

(z.B. Zäune, Bahnschwellen)

Glas (z.B. Fensterglas)
Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen

Baumstämme (siehe Grünabfall)
Gefährliche Abfälle

 

 

Sperrmüll | sog. Siedlungsabfall

 

Gehört zum Sperrmüll in den

RÖMER Container:

 

Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)

Teppiche

Matrazen

Fensterholz oder Türholz / Türen

(ohne Glas)

Fahrräder

 

Nicht zum Sperrmüll in den RÖMER Container gehören:

 

flüssige Stoffe

(bspw Farben, Lacke oder Öle)

Autoreifen

Autobatterien

Kühlschränke

Feuerlöscher

Öle

Teerpappe

Asbest

Speisereste

 

 

 

 

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Hotline RÖMER Containerbestellung 06438 9250 897