Ob Sperrmüll, Gartenabfall, Bauschutt, Holz oder Gewerbeabfall. Wir beraten Sie hinsichtlich der Abfallart, die wir für Sie entsorgen
und der Größe des/der RÖMER Container/s, den/die Sie dafür benötigen. Rufen Sie uns gern an! Wir beraten Sie!
Welche Art Abfall dürfen wir für Sie entsorgen? Damit Sie genau wissen, was in den RÖMER Container gehört und was nicht, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die verschiedenen Abfallarten.
In den RÖMER Container
für Baumischabfall gehört hinein:
Bauschutt
Metalle
Rohre und Kabel
Holz (auch Fenster- oder Türholz)
Glas
Gips- und Gipskartonplatten
Kunststoffe, Folien, Styropor
Teppich- und Tapetenreste
Papier, Kartonagen, Verpackungen
Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädliche Inhalte = restentleert)
Abdeckplanen, Decken etc.
Nicht hinein gehört
Gefährliche und Sonderabfälle
Isolier- und Dämmstoffe
Lacke, Farben und Kleber
Flüssigkeiten (z.B. Öle und Verdünnungen)
Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen)
Hausmüll
Dachpappe (Teer- und Bitumenhaltig)
Autoreifen
PCB-haltige Abfälle
Zum Bauschutt in den
RÖMER Container gehören:
Mineralische Abfälle (Steine)
Ziegel (Mauer- oder Dachziegel)
Mörtel
Bims
Putz
Betonabbruch
Fels
Keramik
Porzellan
Nicht hinein gehört:
PU-Schaumdosen
Eimer, Kanister, Dosen (z.B. für Farben, Lacke, Lösungsmittel, Holzschutzmittel)
Dammstoffe (u. a. Mineralwolle) oder Teppiche Stoffe mit Teer- und Bitumenanteil
Holz
Dachpappe
Glas
Metalle
Gips- und Gipskartonplatten
Ytong (Porenbeton)
Zum Grünabfall in den
RÖMER Container gehören:
Laub
Stroh
Gras
Unkraut
Äste, Wurzeln, Sträucher
kleinere Baumstämme
Friedhofsabfälle
(frei von nicht-kompostierbaren Stoffen)
Nicht hinein gehört:
Äste, Wurzeln, Baumstämme
(dicker als 15 cm oder 2 m Länge)
Gefährliche Abfälle (wie z.B. Bauhölzer und Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz)
Küchen und Speiseabfälle
In den RÖMER Container für
unbehandeltes Holz gehören
Unbehandeltes Holz
(naturbelassenes Holz)
Bauholz
Holzkisten
Paletten
Kabeltrommeln
Schnittreste
Furnierholz
kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere
Nicht hinein gehört:
Lackiertes, imprägniertes oder beschichtetes Holz bspw. Fenster, Türen, Zäune.
Bahnschwellen
Brandholz
Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff, Metallen oder Glas
(siehe behandeltes Holz)
In den RÖMER Container für
behandeltes Holz gehören:
behandeltes, lackiertes oder beschichtetes Holz
Dielen, Fussboden, Parkett
Innentuüren
Möbel
Geleimtes Holz oder Furnierholz Unbehandeltes Holz (z.B. Paletten)
kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere oder Tapete
Nicht hinein dürfen:
Imprägniertes Holz
(z.B. Zäune, Bahnschwellen)
Glas (z.B. Fensterglas)
Keine größeren Anhaftungen aus z.B. Kunststoff oder Metallen
Baumstämme (siehe Grünabfall)
Gefährliche Abfälle
Gehört zum Sperrmüll in den
RÖMER Container:
Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel)
Teppiche
Matrazen
Fensterholz oder Türholz / Türen
(ohne Glas)
Fahrräder
Nicht zum Sperrmüll in den RÖMER Container gehören:
flüssige Stoffe
(bspw Farben, Lacke oder Öle)
Autoreifen
Autobatterien
Kühlschränke
Feuerlöscher
Öle
Teerpappe
Asbest
Speisereste